Erfahrungen & Bewertungen zu DC Reinraum Hygiene
reinX Schulung Über uns Häufige Fragen Kontakt Infogespräch →
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

reinhochX GmbH · Stand: Januar 2026

§ 1

Gestaltung des Auftrages

1.1
Die reinhochX GmbH als Auftragnehmer (AN) führt sämtliche Trainings und Schulungen frei von Weisungen Dritter aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber (AG) wird durch die Auftragserteilung nicht begründet.
1.2
Die Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn der AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Der AN ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3
Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind. Insbesondere bei Inhouse-Schulungen erhält der AN vom AG Einblick in vorliegende SOPs und Arbeitsanweisungen. Diese Informationen werden nach den Trainings gelöscht, Dritten unzugänglich gemacht und unterliegen der Geheimhaltung.
1.4
Der AG ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung nach dem 13. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Trainingshonorars fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim AN.
Stornierungsfrist: Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Termin – bei verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Danach fallen 50 % Ausfallhonorar an.
1.5
Ist der AN wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung verhindert, vereinbaren die Vertragspartner einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, erhält der AG die geleistete Anzahlung zurück – ohne Anspruch auf weitere Entschädigungen.
§ 2

Trainingsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte

2.1
Die vom AN bereitgestellten Materialien (Handbücher, Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien sowie Trainingskonzepte) unterliegen dem Urheberrecht und werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Verwendung in eigenen Trainings ist nicht gestattet. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.
2.2
Der AN sichert zu, dass die von ihm eingesetzten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den AG von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer möglichen Rechtsverletzung durch Trainingsmaterialien des AN entstehen könnten.
2.3
Der AG sichert zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den AN von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer möglichen Rechtsverletzung durch vom AG bereitgestellte Materialien entstehen könnten.
§ 3

Werbung

AG und AN sind berechtigt, zu Werbezwecken – insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings – auf ihre Zusammenarbeit hinzuweisen.

§ 4

Honorar und Kostenerstattung

Eine Anzahlung von 50 % der Trainingspauschale ist bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung von 50 % erfolgt nach Durchführung der Schulung. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend dieser Fälligkeiten.

Zahlungsstruktur: 50 % bei Auftragserteilung · 50 % nach Durchführung der Schulung.
§ 5

Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem AG wird der AN nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

§ 6

Haftung

Der AN haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

§ 7

Schlussklauseln

7.1
Der AN behandelt die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des AG vertraulich und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen – auch nach Beendigung des Auftrages.
7.2
Beide Seiten löschen nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Daten der jeweils anderen Seite unverzüglich, sobald keine steuerlichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
7.3
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
7.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.